Abstimmungen vom 25. November 2018Die Vorlagen zum Abstimmungssonntag

Die Vorlagen zum Abstimmungssonntag

Live ab 12 Uhr
Über was die Schweiz und Bern am 25. November 2018 abstimmen, finden Sie hier.
Publiziert am Di 20. Nov. 2018 16:20 Uhr
Abstimmungen

Die aktuellsten Zahlen, die Reaktionen der Gewinner und Verlierer: TeleBärn berichtet am Abstimmungssonntag live ab 12 Uhr über die nachfolgenden Vorlagen. Das Videodossier dazu finden Sie hier.

Nationale Vorlagen

Hornkuh-Initiative

Rund 3/4 der Kühe und 1/3 der Ziegen haben keine Hörner mehr. Da die Enthornung der Tiere ein massiver Eingriff ist, möchten Bauern wieder vermehrt Kühe und Ziegen mit Hörnern halten. Für die Umsetzung dessen, brauchen die Bauern einen grösseren Stall, da Tiere mit Hörnern mehr Platz benötigen. Die Initianten fordern in ihrer Vorlage Geld für den Umbau.

Selbstbestimmungsinitiative

Die Schweiz regelt ihre Staats- und Wirtschaftsbeziehungen zu anderen Organisationen und Ländern mit internationalen Verträgen. Die Initiative will den Umgang mit solchen Verträgen ändern, und zwar im Falle, dass ein Widerspruch zwischen dem Vertrag und der Schweizer Verfassung entsteht. So soll die Schweizer Verfassung immer über internationalem Recht stehen.

Gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Versicherten

Versicherungen müssen klären, wer Anrecht auf eine gewisse Leistung hat. Die Mitarbeiter der Versicherungen sammeln anhand von Gesprächen und Arztberichten Informationen zur jeweiligen Person. Da diese jedoch häufig nicht ausreichen, fordern die Initianten die Überwachung durch Sozialdetektive. Diese sollen eine Person observieren, um den Versicherungen die nötigen Informationen zu ermöglichen.

Kantonale Vorlagen

Änderung des Steuergesetzes

In den letzten Jahren haben viele Kantone die Gewinnsteuertarife für Unternehmen gesenkt. Weil der Kanton Bern für diese Unternehmen seit 2001 keine Entlastungen mehr beschlossen hat, werden die bernischen Unternehmen heute im schweizweiten Vergleich teilweise überdurchschnittlich stark besteuert. Mit der Steuergesetzrevision 2019 soll die Gewinnsteuerbelastung für Unternehmen gesenkt werden, die im interkantonalen Vergleich eine sehr hohe Steuerbelastung aufweisen. Damit soll die Attraktivität des Kantons Bern als Wirtschaftsstandort erhalten bleiben.

Kredit für die Unterbringung und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden 2018–2020

Mit einem Kredit von insgesamt 38 Millionen Franken finanziert der Kanton Bern die durch den Bund nicht gedeckten Kosten für die Betreuung und Unterbringung der unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden (UMA) nach einem neuen Konzept. Dieses neue Konzept hat der Regierungsrat nach dem Nein der Stimmberechtigten im Mai 2017 zum Kredit für die Asylsozialhilfe 2016–2019 ausarbeiten lassen. Mit tieferen Tagespauschalen will der Regierungsrat die Kosten senken und damit dem Nein der Stimmberechtigten im Mai 2017 gerecht werden. Der Kredit soll die Kosten für die Unterbringung und Betreuung von durchschnittlich 370 unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden bis Ende 2020 decken.

Städtische Vorlagen

Neue Schulinformatik «base4kids2»: Investitions- und Verpflichtungskredit

Vor zehn Jahren wurde in der Stadt Bern die Schulinformatik base4kids eingeführt. Seither nutzen Lehrpersonen sowie Schüler die Lernplattform und die Computer vielfältig im Unterricht. Die Stadt Bern muss die Informatik erneuern, die sie an ihren Volksschulen einsetzt. Zu diesem Zweck beschafft sie eine neue, zeitgemässe Anschlusslösung. Die Stimmberechtigten befinden mit dieser Vorlage über den Investitionskredit von 12,113 Millionen Franken sowie über den Verpflichtungskredit von 12,42 Millionen Franken für die Betriebsfolgekosten.

Budget 2019 der Stadt Bern

Das Budget 2019 der Stadt Bern sah zunächst einen Überschuss von knapp 1,3 Millionen Franken vor. Dieser Betrag soll jedoch vollumfänglich in die Spezialfinanzierung Eis und Wasser eingelegt werden. Somit wird den Stimm- berechtigten mit dieser Vorlage für das Jahr 2019 ein ausgeglichenes Budget vorgelegt, in dem sich Aufwand und Ertrag mit je rund 1,269 Milliarden Franken die Waage halten. Die Steueranlage bleibt unverändert bei 1,54.

Naturgefahrenplan: Erlass des Naturgefahrenplans und Teilrevision der Bauordnung der Stadt Bern

Die Stadt Bern muss gemäss kantonalem Recht Gefahrengebiete in ihrer baurechtlichen Grundordnung ausweisen. Sie kommt dieser Verpflichtung nach, indem sie einen Naturgefahrenplan erlässt. In den Gefahrengebieten gelten aus Sicherheitsgründen bauliche Einschränkungen. Damit der neue Naturgefahrenplan in die baurechtliche Grundordnung integriert werden kann, ist auch eine Änderung der Bauordnung der Stadt Bern erforderlich. So wird diese unter anderem um eine neue Bestimmung zum Naturgefahrenplan ergänzt. Die Stimmberechtigten der Stadt Bern entscheiden mit dieser Vorlage deshalb sowohl über den Erlass des Naturgefahrenplans als auch über die Teilrevision der Bauordnung.

Begriffe und Messweisen im Bauwesen: Teilrevision der Bauordnung der Stadt Bern

Bisher gab es im schweizerischen Planungs- und Bauwesen eine grosse Begriffsvielfalt und unterschiedlichste Messweisen, was oft zu Unklarheiten führte. Deshalb ist der Kanton Bern bereits früh der Interkantonalen Vereinbarung zur Harmonisierung der Baubegriffe und Messweisen (IVHB) beigetreten. Zu deren Umsetzung hanen sie die kantonale Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV) erlassen. Damit verpflichtete er die Gemeinden, ihre baurechtlichen Grundordnungen bis spätestens Ende 2020 den neuen Vorgaben anzupassen. Bei Nichteinhaltung dieser Frist droht den betroffenen Gemeinden ein Baustopp, da ab Januar 2021 nur noch Baugesuche bewilligt werden dürfen, die der BMBV entsprechen.

    #Selbstbestimmungsinitiative#Sozialdetektiv#Naturgefahrenplan#Wirtschaft