Tötungsdelikt Winznau: Trotz 8-jähriger Freiheitsstrafe bleibt der Täter auf freiem Fuss
Nach dem brutalen Tötungsdelikt in Winznau nahm der Fall vor Gericht eine überraschende Wende. Es kam heraus, dass das spätere Opfer den Täter jahrelang sexuell missbraucht hatte. Unter anderem deshalb verurteilten ihn heute die Oltner Richter zu einer deutlich milderen Strafe als gefordert. Das Urteil: 8 Jahre unbedingt.
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