Solothurner Zuhälter erneut vor Gericht: Opfer erhält am Bundesgericht Recht
Vor zwei Jahren wurde ein Solothurner Zuhälter wegen einer einfachen Körperverletzung vom Obergericht zu 5,5 Jahren Haft verurteilt. Im Gegensatz zum Amtsgericht Thal-Gäu, welches ihn zu 8,5 Jahren wegen versuchter eventual-vorsätzlichen Tötung verurteilte. Das Opfer hat das Urteil an das Bundesgericht weitergezogen – und Recht erhalten.
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