Berner Obergericht fällt Urteil: Peter Hans Kneubühl bleibt verwahrt
Wie schon das Regionalgericht, entscheidet auch das Berner Obergericht auf eine Verwahrung von Peter Hans Kneubühl. Seit seiner Verhaftung befindet er sich in Haft und wurde aufgrund seines Verfolgungswahns als schuldunfähig eingestuft. Trotz der ausgesprochenen Verwahrung dürfte der Fall Kneubühl noch nicht abgeschlossen sein.
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