Wegen Coronakrise: Asylsuchende müssen nicht in Rückkehrzentren
Asylsuchende mit einem rechtskräftigen Entscheid zur Wegweisung werden vorläufig nicht in Rückkehrzentren verlegt. Der Kanton möchte dafür weitere Asylunterkünfte öffnen, um die Situation zu entlasten.
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