Urteil Prozess «Effy-29»
Für die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern ist dieses Urteil unbefriedigend. Auch vor der zweiten Instanz – am Obergericht – scheitern die Behörden. Die zweite Runde im Monsterprozess gegen die Hausbesetzer der «Effy-29» ging heute zu Ende. Die 16 Personen, welche im Jahr 2017 ein Haus besetzten, sind auch dieses Mal vom Hauptanklagepunkt freigesprochen worden: Gewalt und Drohung gegen Beamte. Entscheidend für das Gericht – die dünne Beweislage der Staatsanwaltschaft.