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Urteil Prozess «Effy-29»

Urteil Prozess «Effy-29»

Für die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern ist dieses Urteil unbefriedigend. Auch vor der zweiten Instanz – am Obergericht – scheitern die Behörden. Die zweite Runde im Monsterprozess gegen die Hausbesetzer der «Effy-29» ging heute zu Ende. Die 16 Personen, welche im Jahr 2017 ein Haus besetzten, sind auch dieses Mal vom Hauptanklagepunkt freigesprochen worden: Gewalt und Drohung gegen Beamte. Entscheidend für das Gericht – die dünne Beweislage der Staatsanwaltschaft.
Publiziert am Mi 10. Jan. 2024 19:07 Uhr