Urteil ist klar: Polizist ist zu weit gegangen
Am 1. Februar 2014 wurde der aktenkundige M. G. für eine Personenkontrolle auf den Polizeiposten mitgenommen. Dabei steht er unter Drogeneinfluss und uriniert auf der Wache. Einer der beschuldigten Polizisten soll ihn durch seinen Urin gezogen haben. Nun hat das Regionalgericht entschieden, dass die Polizisten zu weit gegangen sind und verurteilt sie zu einer bedingten Geldstrafe.