Stromnetzbetreiber im Kanton Bern müssen sich neu an Fristen halten
Wer im Kanton Bern seine Solaranlage, Wärmepumpe oder E-Ladestation ans Stromnetz anschliessen will, kann dafür ein Gesuch stellen, das vom Netzbetreiber bearbeitet wird. Wie lange das dauert, war bisher oft unklar. Jetzt soll sich das ändern: Der Kanton Bern gibt als erster Kanton verbindliche Fristen vor. Netzbetreiber wie die BKW müssen den Gesuchstellenden neu innerhalb von 15 oder 20 Tagen antworten – je nach Art des Gesuchs.
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