TeleBärn NewsEher Fussfessel statt Gefängnis

Eher Fussfessel statt Gefängnis

Mit einer Fussfessel eine kurze Haftstrafe zuhause absitzen statt im Gefängnis: Das ist seit 1999 im Kanton Bern möglich, sofern die verhängte Freiheitsstrafe unter einem Jahr liegt. Nun lockert ein neuer Entscheid des Bundesgerichts die Regelung für Fussfesseln noch mehr.
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