Bundesrat beschliesst «Abend-Lockdown» für Restaurants, Bars und Läden
Bis zum 22. Januar müssen Gastronomiebetriebe abseits von Take-away um 19 Uhr schliessen. Für Geschäfte ist ausserdem der Sonntagsverkauf gestrichen. Öffentliche Veranstaltungen abgesehen von Kirche und Politik sind verboten. Die Regeln für private Treffen werden hingegen nicht verschärft.
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