IV oder Krankenkasse - wer zahlt?
Neue Vorlage an das Eidgenössische Parlament zur Verbesserung der Invalidenversicherung und die Behandlung vom so genannten Geburtsbrechen.
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Die Invalidenversicherung soll verbessert werden. Deshalb hat der Bundesrat eine Vorlage an das Eidgenössische Parlament überwiesen. Ein besonderes Augenmerk legt die Sendung praxis gsundheit auf die medizinische Behandlung von Kindern und Jugendlichen, die bei der Geburt an einer anerkannten Krankheit leiden, so genannte Geburtsgebrechen. Auch Menschen mit Seltenen Krankheiten sind von der IV-Revision betroffen. Die Abgrenzung zwischen der Invalidenversicherung und der Krankenkassen birgt Konfliktpotenzial.
Gast
Ruth Humbel
Nationalrätin, CVP