NewsReiserückkehrende aus Risikogebieten werden gezielt erfasst

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Reiserückkehrende aus Risikogebieten werden gezielt erfasst

In der Schweiz gilt Quarantäne- und Meldepflicht für Einreisende aus bestimmten Ländern. Personen, die sich in einem Gebiet mit erhöhtem Infektionsrisiko aufgehalten haben und danach in die Schweiz einreisen, müssen sich in Quarantäne begeben und innert zwei Tage bei der Gesundheitsdirektion melden. Zur Überprüfung der Einhaltung der Vorgaben werden die Kontaktdaten der quarantänepflichtigen Flugreisenden aus dem Kanton Zürich an das Contact-Tracing weitergeleitet. Wird die Quarantäne- und Meldepflicht nicht befolgt, droht eine Verzeigung an das Statthalteramt. Es kann eine Busse von bis zu 10'000 Franken verteilt werden.
Publiziert am Mi 5. Aug. 2020 16:01 Uhr
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