NewsKeine lebenslängliche Verwahrung für den Vierfachmörder von Rupperswil

Keine lebenslängliche Verwahrung für den Vierfachmörder von Rupperswil

Thomas N. wird nicht lebenslänglich verwahrt, somit kann das Urteil ans Bundesgericht weitergezogen werden.
Publiziert am Do 13. Dez. 2018 16:42 Uhr

Reaktionen zum heutigen Urteil des Aargauer Obergerichts im «TalkTäglich».

Moderation: Oliver Steffen

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    #Thomas N.#Prozess#Rupperswil