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Das sind die Schutzmassnahmen gegen das Coronavirus

Das Coronavirus hat sich von Wuhan aus in die ganze Welt verbreitet. Seit dem 25. Februar ist der Erreger von Covid-19 auch offiziell in der Schweiz. Es gibt viele Massnahmen und Tipps, die für die Eindämmung des Virus sehr wichtig sind.
Publiziert am Fr 13. März 2020 18:00 Uhr
Coronavirus

Erkrankungen mit Covid-19 können gemäss dem BAG ganz unterschiedlich verlaufen. Einige Menschen merken kaum, dass sie krank sind und zeigen nur leichte Symptome. Für junge und gesunde Leute ist das Virus SARS-CoV-2 deshalb auch weitestgehend harmlos. Für andere ist es hingegen sehr gefährlich. Zur Risikogruppe gehören Menschen mit:

  • Erhöhtem Alter (über 65)
  • Bluthochdruck
  • Diabetes
  • Krebs
  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen
  • Chronischen Atemwegserkrankungen
  • Erkrankungen und Therapien, die das Immunsystem schwächen

Tipps und Massnahmen gegen das Coronavirus

Das BAG betreibt die Kampagne «So schützen wir uns», um auf Verhaltensregeln im Kampf gegen das Coronavirus aufmerksam zu machen. Alle Informationen, Flyer und Videos gibt es auf der Webseite des Bundesamtes für Gesundheit. Wichtige Massnahmen sind:

  • Social Distancing
  • Gründlich Hände waschen
  • Hände schütteln vermeiden
  • In Taschentuch oder Armbeuge husten und niesen
  • Bei Fieber und Husten zu Hause bleiben
  • Nur nach telefonischer Anmeldung in Arztpraxis oder Notfallstation

Social Distancing

Die Übertragung des Coronavirus kann bei engem und längerem Kontakt mit Infizierten geschehen. Dazu reichen bereits 15 Minuten Kontakt mit einem Abstand von weniger als zwei Metern. Deshalb gibt es die Empfehlung zum «Social Distancing», also dem Abstandhalten. In Alltagssituationen wie beim Anstehen in einer Schlange oder bei Sitzungen im Büro soll man genügend Distanz wahren. Auch von Zugfahrten zu Stosszeiten rät der Bund ab. Der Abstand zu älteren Menschen und anderen Risikogruppen ist besonders wichtig.

Eine weitere Massnahme ist Home-Office. Im Büro befinden sich oft viele Menschen über längere Zeit im gleichen Raum. Arbeitnehmer und –geber sind deshalb dazu aufgerufen, eine Lösung zu finden, wie nach Möglichkeit von zu Hause aus gearbeitet werden kann.

Video: Bund rät zu Home Office und weniger Pendeln zu Stosszeiten

Schutz vor Tröpfchen

Weiter kann eine Ansteckung durch Tröpfchen geschehen. Deshalb ist es angebracht, dass alle Menschen in ein Taschentuch oder in die Armbeuge husten oder niesen. Taschentücher sollten nach einmaliger Nutzung im Abfall landen.

Durch die Ausbreitung des Coronavirus entstand ein Ansturm auf Atemschutzmasken. Bei erkrankten Trägern halten die Masken Tröpfchen beim Husten oder Niesen zurück. Sie verhindern somit die Ansteckung von weiteren Personen. Für gesunde Menschen gibt es spezielle Masken, die verhindern, dass Tröpfchen in Mund und Nase gelangen. Der Schutz muss dabei fest am Gesicht anliegen und mit einem Filter ausgerüstet sein.

Video: Was nützen Schutzmasken?

Händewaschen

Eine ebenfalls sehr wichtige Massnahme ist das Händewaschen. Eine Infektion kann geschehen, wenn Tröpfchen an der Handoberfläche an Mund, Nase oder Augen gelangen. Das Waschen der Hände spielt deshalb eine entscheidende Rolle und sollte so oft als möglich geschehen. Insbesondere vor und nach dem Essen, nach Reisen im ÖV, nach dem Toilettengang oder im Umgang mit Abfall ist Händewaschen erforderlich.

Das BAG rät auch vom Händeschütteln und Begrüssungsküssen ab. Generell sollte man sich für einen besseren Schutz nicht mehr ins Gesicht fassen.

Video: So waschen Sie die Hände richtig

© sda

Das Coronavirus überträgt sich also hauptsächlich über drei Wege:

  • Enger und langer Kontakt mit Erkrankten
  • Ausgestossene Tröpfchen beim Niesen und Husten
  • Tröpfchen auf den Händen

Selbstverantwortung ist angebracht

Alle Schweizerinnen und Schweizer stehen in der Verantwortung, ihren Teil zur Eindämmung des Coronavirus beizutragen. Dies geschieht nicht nur durch das Befolgen von Hygiene- und Schutzmassnahmen, sondern auch durch das richtige Verhalten im Krankheitsfall.

Video: Bund appelliert an Selbstverantwortung der Schweizer

Selbstquarantäne

In leichteren Fällen, das heisst bei jüngeren und gesunden Menschen mit Symptomen, gilt es Ruhe zu bewahren. Der Bund appelliert in solchen Fällen zur Selbstverantwortung. Kranke mit leichten Symptomen sollen sich selber pflegen und bei Fieber und Husten zu Hause bleiben. Erst 24 Stunden, nachdem die Symptome abgeklungen sind, soll man das Haus wieder verlassen.

Wer Kontakt zu einer infizierten Person hatte, soll sich für fünf Tage in Selbstquarantäne begeben. In diesem Zeitraum treten bei den meisten Personen die erstem Symptome auf. Den Kontakt zu anderen Personen gilt es während der Quarantäne unbedingt zu vermeiden.

    #Coronavirus#Bundesamt für Gesundheit#Risikogruppe