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«Emmentaler» kann nicht als EU-Marke geschützt werden

«Emmentaler» kann nicht als EU-Marke geschützt werden

EU-Gericht hat entschieden
Der «Emmentaler»-Käse muss nach einem Urteil des EU-Gerichts nicht zwingend aus der Schweiz kommen. Es wies am Mittwoch in Luxemburg eine entsprechende Klage der Schweizer Branchenorganisation Emmentaler Switzerland ab.
Publiziert am Mi 24. Mai 2023 11:32 Uhr
© KEYSTONE/Peter Klaunzer
- «Emmentaler»-Käse muss nicht zwingend aus der Schweiz kommen, um diesen Namen zu tragen.

Die Schweizer Branchenorganisation Emmentaler Switzerland wollte die Bezeichnung «Emmentaler» als Marke in der EU schützen lassen. Das EU-Gericht hat die Klage am Mittwoch nun abgewiesen.

Der Verband wollte mit der Klage erreichen, dass nur Schweizer Emmentaler so bezeichnet werden darf. Bei einem Käse, der nicht aus der Schweiz stammt, müsste dann die Herkunftsregion genannt werden, beispielsweise also Allgäuer Emmentaler. Dafür klagte die Organisation gegen das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO).

Käsesorte als Kriterium – nicht Herkunft

Die Luxemburger Richter lehnten das nun ab. Emmentaler beschreibe «für die massgeblichen deutschen Verkehrskreise» eine Käsesorte und nicht die geografische Herkunft. Daher könne der Begriff nicht als Marke geschützt werden.

Gegen das Urteil kann noch vor dem höchsten europäischen Gericht, dem EuGH, vorgegangen werden.

(sda/sst)

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