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Sperrstunde mit Ausnahmen und der wachsende Schuldenberg - Die Beschlüsse des Bundesrates
Ab Samstag 12. Dezember 2020 gilt für Gastronomie- und Freizeitbetriebe eine Sperrstunde ab 19 Uhr. An Weihnachten und Silvester gelten Ausnahmen. Der Bundesrat will zudem weitere 1,5 Milliarden Franken für Betriebe mit beträchtlichen Umsatzeinbussen bereit stellen.