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Das DNA-Gesetz wird angepasst
Bis anhin durfte mit der DNA lediglich ein Datenvergleich gemacht und das Geschlecht des Täters identifiziert werden. Nun soll es möglich sein mit Hilfe des DNAs bestimmte äusserliche Merkmale zu bestimmen und auf diese Weise den Ermittlungsprozess zu beschleunigen.