NewsDas DNA-Gesetz wird angepasst

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Das DNA-Gesetz wird angepasst

Bis anhin durfte mit der DNA lediglich ein Datenvergleich gemacht und das Geschlecht des Täters identifiziert werden. Nun soll es möglich sein mit Hilfe des DNAs bestimmte äusserliche Merkmale zu bestimmen und auf diese Weise den Ermittlungsprozess zu beschleunigen.
Publiziert am Fr 4. Dez. 2020 15:02 Uhr
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